AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für und in Ergänzung aller Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Lieferungen oder sonstiger Leistungen mit und im Auftrag des Kunden der Agentur Hauer, Sigrun Hauer GmbH (Auftragnehmer), und sind wesentlicher Vertragsbestandteil zwischen den Vertragspartnern. Abweichenden Vorschriften und Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Auftraggeber) wird von der Agentur Hauer hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form.
Die Agentur Hauer stellt dem Kunden die von der Agentur Hauer angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Soweit der Kunde die Dienstleistungen der Agentur Hauer in Anspruch nimmt bzw. der Agentur Hauer einen Auftrag durch Angebotsannahme erteilt, erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB mit Annahme des Angebots und Unterzeichnung der diesbezüglichen Vereinbarung und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich an.

2. Beauftragung/ Auftragsannahme

Bis zur Auftragsannahme und gegenseitigen Bestätigung sind alle Angebote freibleibend.
Die Anerkenntnis des Vertragsangebots erfolgt spätestens mit Annahme/ Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.

3. Preise

Alle Preise sind Nettobeträge. Hinzukommt die jeweils gültige und dem Leistungsort entsprechende Mehrwertsteuer.

4. Zahlung

Die Zahlungsbedingungen bzw. Abrechnung erfolgen wie in der Auftragsbestätigung der Agentur Hauer vereinbart. Bei Vorleistungen von Fremdkosten durch die Agentur Hauer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Regelung in Höhe von 9 %-Punkte (5 %-Punkte bei Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Stornierungskosten

Nach erteilter Beauftragung sind bei einer Absage der Veranstaltung bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Honorars an die Agentur Hauer zu bezahlen. Bis zum 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % des Honorars zu bezahlen, ab dem 29. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % des Honorars (Eventpreises) zu bezahlen.

Bis zum Zeitpunkt der Stornierung von der Agentur Hauer bereits verauslagte Fremdkosten werden zu 100 % zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig.
Diese Regelungen gelten, solange keine andere gültige Regelung mit dem Auftraggeber (Veranstalter) getroffen ist.

6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen

Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder infolge von Umständen, die eine Leistungserbringung der Agentur Hauer beeinträchtigen, insbesondere von solchen außerhalb der Einflusssphäre der Agentur Hauer, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter, als auch die Agentur Hauer den Vertrag außerordentlich kündigen.

Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt, so ist die Agentur Hauer berechtigt, für die bereits von ihr erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine prozentuale Entschädigung, je nach Zeitpunkt der Beendigung (die Regelung in Ziffer 5 gilt entsprechend) und/ oder entsprechend dem bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Aufwand (gemäß Nachweis), in Ansatz zu bringen.
Bis zum Zeitpunkt der Kündigung werden von der Agentur bereits verauslagte Fremdkosten zu 100 % zur Zahlung fällig; nach der Kündigung erfolgt kein Erstattung durch die Agentur Hauer an den Kunden von Zahlungen für bereits angefallene und geleistete Fremdkosten des Kunden.

7. Kündigung bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung

Die Agentur Hauer kann den Vertrag nach zweimaliger erfolgsloser Mahnung fristlos kündigen, wenn die vereinbarten Teilzahlungen auf das Honorar durch den Kunden nicht zum gesetzten Fälligkeitszeitpunkt auf dem benannten Konto der Agentur Hauer eingehen und/ oder der Kunde sich trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. In diesem Fall sind das vereinbarte Honorar zu bezahlen und bereits angefallene Kosten abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zu erstatten.
Bei Ansprüchen Dritter hat der Kunde die Agentur Hauer freizustellen.

8. Datenschutz/ Urheberrecht/ Nutzungsrechte

Die Agentur Hauer ist berechtigt, der Agentur Hauer anvertraute Daten des Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Datenverarbeitungsanlagen zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten und die der Agentur zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages übermittelten personenbezogenen Daten Dritten gegenüber offen zu legen. Die Agentur Hauer wird dabei alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Verlust und Zugriff unbefugter Dritter auf Daten des Kunden treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen. Sofern die personenbezogenen Daten des Kunden aufgrund dessen Angaben gespeichert sind, steht dem Kunden jederzeit das Recht zu, Auskunft über den Datenbestand zu erhalten und/oder die Berichtigung der ihn betreffenden unrichtigen Daten oder die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen. Dem Kunden steht ebenfalls jederzeit das Recht zu, die unverzügliche Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Datenübertragung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten zu verlangen. Ausgenommen sind Daten zur buchhalterischen Abwicklung des Auftrages, soweit diese noch gespeichert bleiben müssen, sowie Daten, die aus zwingenden gesetzlichen Gründen erst nach Ablauf vorgeschriebener Fristen gelöscht werden dürfen.
Sämtliche Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen der Agentur Hauer durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt, dessen Regelungen grundsätzlich als verbindlich vereinbart gelten. Jede Nachahmung – auch von Teilen der Leistung –ist unzulässig.
Die Agentur Hauer überträgt dem Kunden an den erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen lediglich das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, diese gehen jedoch nicht über die konkret im Auftrag festgehaltenen Leistungen hinaus. Der Kunde darf die Leistungen der Agentur Hauer nur für jene Zwecke in Anspruch nehmen, für welche die Leistung bestellt, erworben und bezahlt wurde. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur Hauer nicht gestattet. Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Agentur Hauer.

9. Schweigepflicht

Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten, beispielsweise der Organisation, der Produktion, des Vertriebs, Adressen, sowie der mit ihr verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren.
Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.

10. Haftung

Die Agentur Hauer tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter auf. Veranstalter ist allein der Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich auch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, bzw. für eventuell entstandene Schäden im Bereich der Veranstaltung – sei es Personen- oder Sachschäden – aufzukommen.

Ersatzansprüche des Kunden im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung der sich aus dem Auftrag erebenden Pflichten durch die Agentur Hauer sind auf das Zweifache des vereinbarte Honorars beschränkt. Für den Fall, dass der Kunde eine Erhöhung der Haftungssumme wünscht, kann die Agentur eine entsprechend höhere Versicherung abschließen. Hinsichtlich der hierdurch anfallenden Kosten werden sich der Kunde und die Agentur Hauer gesondert verständigen. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur Hauer oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Agentur Hauer beruhen.
Unabhängig vom Vorstehenden haftet die Agentur Hauer nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie für Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstiger Leistungsstörungen, die im Rahmen des Auftragsverhältnisses zu diesen Dritten auftreten können. Abs. 2 Satz 4 gilt entsprechend.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Vertrieb eines Handelsgewerbes gehört, für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung in Kraft treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Pullach im Juni 2023