Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für und in Ergänzung aller Verträge, Angebote, Auftragsbestätigungen, Kalkulationen, Lieferungen oder sonstiger Leistungen mit und im Auftrag des Kunden der Agentur Hauer, Sigrun Hauer GmbH (Auftragnehmer), und sind wesentlicher Vertragsbestandteil zwischen den Vertragspartnern. Abweichenden Vorschriften und Geschäftsbedingungen des Vertragspartners (Auftraggeber) wird von der Agentur Hauer hiermit ausdrücklich widersprochen. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Form und der Genehmigung der Agentur Hauer. Die Agentur Hauer ist jederzeit berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Frist zu ändern und zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen, alten AGB bearbeitet.
Die Agentur Hauer stellt dem Kunden die von der Agentur Hauer angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Soweit der Kunde die Dienstleistungen der Agentur Hauer in Anspruch nimmt bzw. der Agentur Hauer einen Auftrag durch Angebotsannahme erteilt, erkennt der Kunde die Geltung dieser AGB mit Annahme des Angebots und Unterzeichnung der diesbezüglichen Vereinbarung und/oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich an.
2. Beauftragung/ Auftragsannahme
Bis zur Auftragsannahme und gegenseitigen Bestätigung sind alle Angebote freibleibend. Die Anerkenntnis des Vertragsangebots erfolgt spätestens mit Annahme/ Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber oder mit der ersten Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers.
3. Preise
Alle Preise sind Nettobeträge. Hinzukommt die jeweils gültige und dem Leistungsort entsprechende Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Die Zahlungsbedingungen bzw. Abrechnung erfolgen wie in der Auftragsbestätigung der Agentur Hauer vereinbart. Bei Vorleistungen von Fremdkosten durch die Agentur Hauer kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Agentur vor, Verzugszinsen gemäß der gesetzlichen Regelung in Höhe von 9 %-Punkte (5 %-Punkte bei Verbrauchern) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Stornierungskosten
Nach erteilter Beauftragung sind bei einer Absage der Veranstaltung bis zum 60. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn 70 % des vereinbarten Honorars an die Agentur Hauer zu bezahlen.
Bis zum 30. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sind 80 % des Honorars zu bezahlen, ab dem 29. Kalendertag vor Veranstaltungsbeginn sind 100 % des Honorars (Eventpreises) zu bezahlen. Bis zum Zeitpunkt der Stornierung von der Agentur Hauer bereits verauslagte Fremdkosten werden
zu 100 % zur Zahlung durch den Auftraggeber fällig. Diese Regelungen gelten, solange keine andere gültige Regelung mit dem Auftraggeber
(Veranstalter) getroffen ist.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlichen Umständen
Wird die Durchführung der Veranstaltung nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt oder infolge von Umständen, die eine Leistungserbringung der Agentur Hauer beeinträchtigen, insbesondere von solchen außerhalb der Einflusssphäre der Agentur Hauer, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Veranstalter, als auch die Agentur Hauer den Vertrag außerordentlich kündigen.
Wird der Vertrag außerordentlich gekündigt, so ist die Agentur Hauer berechtigt, für die bereits von ihr erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen eine prozentuale Entschädigung, je nach Zeitpunkt der Beendigung (die Regelung in Ziffer 5 gilt entsprechend) und/ oder entsprechend dem bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Aufwand (gemäß Nachweis), in Ansatz zu bringen. Bis zum Zeitpunkt der Kündigung werden von der Agentur bereits verauslagte Fremdkosten zu 100 % zur Zahlung fällig; nach der Kündigung erfolgt kein Erstattung durch die Agentur Hauer an den Kunden von Zahlungen für bereits angefallene und geleistete Fremdkosten des Kunden.
7. Kündigung bei Zahlungsverzug und Vertragsverletzung
Die Agentur Hauer kann den Vertrag nach zweimaliger erfolgsloser Mahnung fristlos kündigen, wenn die vereinbarten Teilzahlungen auf das Honorar durch den Kunden nicht zum gesetzten Fälligkeitszeitpunkt auf dem benannten Konto der Agentur Hauer eingehen und/ oder der Kunde sich trotz entsprechender Abmahnung in starkem Maße vertragswidrig verhält. In diesem Fall sind das vereinbarte Honorar zu bezahlen und bereits angefallene Kosten abzüglich eventuell ersparter Aufwendungen zu erstatten. Bei Ansprüchen Dritter hat der Kunde die Agentur Hauer freizustellen.
8. Datenschutz/ Urheberrecht/ Nutzungsrechte
Gemäß dem derzeit gültigem Bundesdatenschutzgesetz bzw. der ab 25.05.2018 so dann gültigen Daten-schutz-Grundverordnung (DSGVO) erklärt die Agentur Hauer hiermit, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß den gesetzlichen Regelungen erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, wozu der Auftraggeber mit Anerkennung der Geltung der AGB einwilligt. Der Auftraggeber ist zum jederzeitigen Widerruf einer Einwilligung berechtigt oder kann die Löschung seiner Daten verlangen. Soweit die Erfüllung des Auftrages/ Geschäftszwecks eine Weitergabe der Daten an beauftragte Dritte erforderlich macht, so verpflichtet die Agentur Hauer, den Dritten gleichfalls zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzregelungen. Personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt. Sämtliche Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen der Agentur Hauer durch das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte geschützt, dessen Regelungen grundsätzlich als verbindlich vereinbart gelten. Jede Nachahmung – auch von Teilen der Leistung – ist unzulässig. Die Agentur Hauer überträgt dem Kunden an den erbrachten Leistungen, Ideen, Entwürfen und Gestaltungen lediglich das einfache Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang, diese gehen jedoch nicht über die konkret im Auftrag festgehaltenen Leistungen hinaus. Der Kunde darf die Leistungen der Agentur Hauer nur für jene Zwecke in Anspruch nehmen, für welche die Leistung bestellt, erworben und bezahlt wurde. Eine Übertragung der eingeräumten Rechte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Agentur Hauer nicht gestattet. Das Urheberrecht verbleibt stets bei der Agentur Hauer.
9. Schweigepflicht
Die Parteien sind gegenseitig verpflichtet, über sämtliche ihnen bekannt werdende Einzelheiten, beispielsweise der Organisation, der Produktion, des Vertriebs, Adressen, sowie der mit ihr
verbundenen oder in Geschäftsbeziehung stehenden Firmen, gegenüber Dritten absolutes Stillschweigen zu bewahren. Diese Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer des Vertrages hinaus.
10. Haftung
Die Agentur Hauer tritt grundsätzlich nicht als Veranstalter auf. Veranstalter ist allein der Auftraggeber. Dieser verpflichtet sich auch die Veranstaltungshaftpflichtversicherung abzuschließen, bzw. für eventuell entstandene Schäden im Bereich der Veranstaltung – sei es Personen- oder Sachschäden – aufzukommen.
Für Beschädigungen von Personen oder Sachen, die von Mitarbeitern oder Beauftragten der Agentur Hauer verursacht worden sind, haftet die Agentur Hauer nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichen Handeln, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen. Eine Haftung für Mitarbeiter oder Beauftragte von nicht durch die Agentur Hauer beauftragten Dritten ist ausgeschlossen. Die Agentur Hauer haftet insbesondere nicht für die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowie für Mängel der Leistung von Dritten und deren Beauftragten, ebenso nicht für die Rechtzeitigkeit der Leistung dieser Personen oder sonstige Leistungsstörungen, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zu diesem Dritten auftreten können. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen bzw. die Leistungsstörungen nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur Hauer zurückzuführen sind.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist und der Vertrag zum Vertrieb eines Handelsgewerbes gehört, für beide Vertragsparteien der Sitz des Auftragnehmers. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung in Kraft treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
München, März 2023